Bebauungsplanverfahren Februar 2019

Bebauungsplanverfahren Februar 2019

Durchführung der zweiten Trägerbeteiligung

Aktuell wird die zweite Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Seit Mitte Februar 2019 können hier die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wie Polizei und Feuerwehr ihre Stellungnahmen abgeben.

Nach Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen dieses Verfahrensschrittes kann dann im August 2019 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren 6-30 Lichterfelde Süd durchgeführt werden. Dann haben die BürgerInnen die Möglichkeit, sich zu den Inhalten der Planung persönlich zu äußern.

Des Weiteren wurde im Januar 2019 wurde die vom Bezirk beauftragte gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums vorgelegt. Diese kommt zum Ergebnis, dass die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und unter anderem eines Drogeriemarkts am Stadtplatz sinnvoll sind.

Was außerdem passiert:

Vor der Durchführung der öffentlichen Auslegung werden drei themenbezogene Infoabende stattfinden. Ziel dieser Infoabende ist die Information rund um das Verfahren und die Planung des neuen Baugebietes in Lichterfelde Süd.
Insbesondere soll dabei den Bürgerinnen die Möglichkeit gegeben werden, sich zu verschiedenen Themen gezielt im Vorfeld der öffentlichen Auslegung zu informieren.