Das Vertiefungsverfahren September 2016

Das Vertiefungsverfahren September 2016

Überarbeitung des Masterplans

Mit den Architekten wird im Auftrag der Groth Gruppe im zweiten Halbjahr 2016 der Masterplan weiter vertieft. Hier wird mit Beteiligung des Bereichs Stadtplanung auch die Auswertungen aus der Beteiligung zum Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Auswertungsphase der frühzeitigen Beteiligungen

Nach dem Eingang der zahlreichen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger und der Behörden werden diese vom Bezirk in der Zweiten Jahreshälfte 2016 ausgewertet. Die vorgebrachten Anregungen können somit nach einzelnen Themen sortiert, analysiert werden. Danach werden weitere Prüfungen eingeleitet. (siehe Skizze).

Im Anschluss werden die gesammelten Erkenntnisse mit den jeweiligen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange intensiv diskutiert. Durch die gewonnen Eindrücke werden aktuell die Flächen des Bebauungplans 6-30 an die besprochenen Themen angepasst (siehe Skizze).

Um den vielen Anregungen nachzugehen, werden Anpassungen an aktuelle Gutachten veranlasst und auch komplett neue Gutachten in Auftrag gegeben.

Aktueller Stand

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat vom 27. Juni bis zum 29. Juli 2016 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger sonstiger öffentlicher Belange – so wie im Baugesetzbuch vorgeschrieben – durchgeführt. Die Stellungnahmen der Bürger, Verbände, Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (dies sind z.B. die Feuerwehr und die Berliner Stadtreinigung, BSR) liegen nun vor und werden vom Bezirksamt ausgewertet und abgewogen. Das Ziel der Abwägung ist es, die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Ansprüche an die Bodennutzung so in Einklang zu bringen, dass allen Bedürfnissen in angemessener Weise Rechnung getragen wird.

Dabei werden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewägt. Der Abwägungsprozess wird allein durch den Bezirk, der die Planungshoheit hat, durchgeführt. Die Ergebnisse der Abwägung werden dann in Form eines entsprechend angepassten neuen Bebauungsplanentwurfs im Rahmen der nächsten Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren der Öffentlichkeit und den Behörden sowie den Träger sonstiger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die nächsten Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren werden voraussichtlich im 1. Quartal 2017 stattfinden. Dann können Sie sich wieder beteiligen und Ihre Stellungnahmen abgeben.

Flächennutzungsplanänderung

Die Änderung des vorliegenden Flächennutzungsplans wurde durch den Senat im Februar dieses Jahres durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan in Berlin und wird vom Parlament beschlossen.

Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Planungsziele der Stadt und wird durch Änderungsverfahren ständig aktuell gehalten.